Nutzungsbedingungen für die Plattform „PlayTheBand“
Stand: 11.07.2026
Das Wichtigste in Kürze
Kostenlos & anonym: PlayTheBand ist für dich kostenlos. Du meldest dich mit Nutzername, E-Mail und Passwort an und kannst einen Künstlernamen verwenden. Deine Profilseite bleibt privat — öffentlich erscheint nur dein Nutzername, sobald du einen Slot in der Setlist belegst.
Mitmachen: Du schlägst Songs vor, belegst Instrument-Slots und stimmst mit ab — die Setlist entsteht gemeinsam. Einen Anspruch darauf, dass ein bestimmter Song auf die Bühne kommt oder dass du auftrittst, gibt es nicht.
Fair bleiben: Beleidigungen, Spam oder rechtswidrige Inhalte können zur Entfernung von Beiträgen oder zur Sperrung deines Kontos führen; den Grund teilen wir dir mit.
Konzert & Equipment: Das Konzert ist eine eigene, eintrittsfreie Veranstaltung (mit Spendenbox). StageLog koordiniert dein Equipment am Konzertabend nur digital — eine Verwahrung übernehmen wir nicht.
Diese Zusammenfassung dient nur dem schnellen Überblick und ist rechtlich nicht verbindlich. Verbindlich sind allein die nachstehenden Nutzungsbedingungen.
1. Geltungsbereich, Anbieter und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Andreas Kraus, Trevererstr. 25, 54295 Trier (nachfolgend „Anbieter“) und den registrierten Nutzerinnen und Nutzern (nachfolgend „Nutzer“) über die Nutzung der Web-Applikation „PlayTheBand“ (nachfolgend „Plattform“). Das System „StageLog“ ist eine Teilfunktion der Plattform; Einzelheiten regelt § 9.
(2) Kontakt: kontakt@playtheband.de. Diese Adresse dient zugleich als zentrale Kontaktstelle im Sinne der Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act – „DSA“) für die elektronische Kommunikation mit Behörden und Nutzern. Kommunikationssprache ist Deutsch.
(3) Die Plattform dient der kollaborativen Organisation von Setlists für Cover-Konzerte sowie der Vor-Ort-Koordination von Equipment („StageLog“). Die aktive Teilnahme (Songvorschläge, Slot-Belegung, Voting, Chats) setzt eine Registrierung voraus; eine eingeschränkte Vorschau der Setlist ist auch ohne Registrierung abrufbar. Profilseiten sind nicht öffentlich. Die Plattform richtet sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB), insbesondere Hobbymusiker, als auch an Unternehmer (§ 14 BGB), insbesondere Berufsmusiker.
(4) Es gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) „Inhalte“ im Sinne dieser Bedingungen sind alle vom Nutzer auf der Plattform eingestellten Daten, insbesondere Nutzername, Song-Vorschläge, Chat-Nachrichten, Profilbild sowie Equipment-Fotos und -Beschreibungen.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung und Unentgeltlichkeit
(1) Gegenstand des Vertrages ist die unentgeltliche Bereitstellung der Plattform zur digitalen Organisation von Setlists (Vorschlag von Songtiteln und Interpreten, Belegung von Instrumenten-Slots sowie Abstimmung über Songs [„Voting“], die zu einer Änderung der Setlist führen kann), zur internen Kommunikation in geschlossenen Song-Chats sowie zur logistischen Unterstützung vor Ort über das System „StageLog“.
(2) Die Nutzung der Plattform ist für alle Nutzer dauerhaft vollständig unentgeltlich. Ein Entgelt wird zu keinem Zeitpunkt erhoben.
(3) Die Plattform dient ausschließlich der Organisation. Über die Plattform findet kein Streaming, kein Upload und keine sonstige Bereitstellung von Audiodateien oder Songtexten statt. Der Anbieter erbringt keine musik- oder urheberrechtlichen Lizenzleistungen.
(4) Der Anbieter stellt die Plattform im jeweils verfügbaren Stand bereit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang, auf die Beibehaltung einzelner Funktionen oder auf eine bestimmte Ausgestaltung der Plattform besteht nicht. Der Anbieter ist berechtigt, Funktionen weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzustellen, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist und der Vertragszweck nicht insgesamt entfällt.
(5) Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages oder auf Bereitstellung der Plattform besteht nicht.
(6) Dieser Vertrag betrifft ausschließlich die Plattform. Das Konzert ist eine hiervon gesonderte Veranstaltung, die in Zusammenarbeit mit einem Veranstalter durchgeführt wird; es ist eintrittsfrei, Spenden sind freiwillig, und vor Ort gelten das Hausrecht und die Regeln des Veranstalters. Da es sich um eine Abendveranstaltung handelt, richtet sich die Teilnahme Minderjähriger vor Ort nach den jugendschutzrechtlichen Vorgaben und dem Hausrecht des Veranstalters (z. B. Begleitung durch eine sorgeberechtigte Person). Ein Anspruch darauf, dass das Konzert stattfindet, dass ein vorgeschlagener Song in die Setlist gelangt oder dass der Nutzer einen Slot belegt oder auftritt, besteht nicht.
3. Registrierung, Nutzerkonto und Mindestalter
(1) Die Nutzung setzt eine Registrierung voraus. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Nutzerkontos durch den Anbieter nach erfolgreicher Bestätigung der E-Mail-Adresse zustande.
(2) Für die Registrierung sind ausschließlich ein Nutzername, eine gültige E-Mail-Adresse sowie ein Passwort erforderlich. Der Nutzer ist verpflichtet, eine gültige, ihm zugeordnete E-Mail-Adresse anzugeben und aktuell zu halten; über diese Adresse erfolgt die für den Vertrag und für gesetzliche Pflichten erforderliche Kommunikation, insbesondere die Übermittlung von Begründungen nach § 8.
(3) Die Registrierung ist derzeit natürlichen Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres gestattet, da sich das aktuelle Konzertformat als Abendveranstaltung an ein jugendliches und erwachsenes Publikum richtet. Mit der Registrierung versichert der Nutzer, dass er mindestens 16 Jahre alt ist; Nutzer zwischen 16 und 18 Jahren versichern zudem, dass die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter (Sorgeberechtigten) vorliegt. Eine Nutzung durch Personen unter 16 Jahren ist derzeit nicht vorgesehen. Der Anbieter kann künftig gesonderte Formate auch für jüngere Personen anbieten und legt hierfür eigene Teilnahme- und Schutzbedingungen fest.
(4) Das Nutzerkonto ist persönlich und nicht übertragbar. Je Person ist nur ein Nutzerkonto zulässig. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Anhaltspunkten für einen Missbrauch des Kontos ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
(5) Der Nutzer hat die im Rahmen der Registrierung und Nutzung gemachten Angaben wahrheitsgemäß zu machen.
4. Pseudonyme, Profil und Sichtbarkeit
(1) Der Nutzer darf als Nutzernamen einen Künstlernamen oder ein Pseudonym verwenden und tritt gegenüber anderen Nutzern und der Allgemeinheit ausschließlich unter diesem Nutzernamen auf.
(2) Eine Änderung des Nutzernamens ist auf insgesamt drei Änderungen je Nutzerkonto beschränkt. Diese Beschränkung dient der Vermeidung von Identitätstäuschungen und der Nachvollziehbarkeit innerhalb der Plattform.
(3) Profilseiten sind strikt nicht-öffentlich. E-Mail-Adresse, Profilbild und StageLog-Daten sind für die Allgemeinheit und für andere Nutzer nicht sichtbar.
(4) Abweichend von Absatz 3 wird der gewählte Nutzername des Nutzers in der Setlist-Übersicht sichtbar, sobald der Nutzer einen Instrumenten-Slot in einer Setlist belegt. Die Sichtbarkeit besteht für registrierte Nutzer sowie eingeschränkt für nicht registrierte Besucher (Gäste). Mit der Belegung eines Slots stimmt der Nutzer dieser Sichtbarkeit seines Nutzernamens zu.
5. Setlists, Drittdaten (MusicBrainz), GEMA und Daten-Freeze
(1) Nutzer schlagen ausschließlich Metadaten vor, namentlich Songtitel und Interpret. Das Einstellen von Audiodateien, Notenmaterial, Tabulaturen, Songtexten oder sonstigen (insbesondere urheberrechtlich) geschützten Materialien ist nicht Gegenstand der Setlist-Funktion und nicht gestattet.
(2) Die angezeigte Songdauer und gegebenenfalls weitere Metadaten werden automatisiert über die Schnittstelle des Drittdienstes MusicBrainz bezogen. Diese Daten stammen nicht vom Anbieter. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der über Drittquellen bezogenen Daten, insbesondere nicht für fehlerhafte Songlängen. Die Verfügbarkeit der Schnittstelle steht nicht im Einflussbereich des Anbieters. Die Haftung des Anbieters richtet sich auch insoweit ausschließlich nach § 14.
(3) Der Anbieter lizenziert keine Live-Musik und nimmt keine Anmeldung von Musiknutzungen vor. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Anmeldung der tatsächlichen Musiknutzung bei der jeweils zuständigen Verwertungsgesellschaft (z. B. GEMA) sowie zur Einholung etwaiger erforderlicher Lizenzen für das jeweilige Konzert obliegt ausschließlich dem Veranstalter des Konzerts. Der Anbieter ist hierfür nicht verantwortlich.
(4) Einige Tage vor dem jeweiligen Konzerttermin wird die betreffende Setlist eingefroren („Daten-Freeze“). Den genauen Zeitpunkt gibt der Anbieter in der Plattform bekannt. Ab dem Zeitpunkt des Daten-Freeze besteht kein vertraglicher Anspruch des Nutzers mehr auf Änderung oder Entfernung seiner bereits eingestellten Song-Vorschläge und Slot-Belegungen für das betreffende Konzert; auch die Song-Abstimmung (Voting) für dieses Konzert ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Diese Beschränkung dient der Planungssicherheit und der ordnungsgemäßen Durchführung des Konzerts. Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
6. Geschlossene Song-Chats und Verhaltensregeln
PlayTheBand versteht sich als diskriminierungsfreier und respektvoller Raum.
(1) Song-Chats sind absolut nicht-öffentlich. Lese- und Schreibrechte haben ausschließlich registrierte Nutzer mit einer aktiven Slot-Belegung für den jeweiligen Song.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, Inhalte der Song-Chats vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht außerhalb der Plattform zu veröffentlichen oder zugänglich zu machen, insbesondere nicht durch Bildschirmfotos. Gesetzliche Offenbarungs- und Anzeigerechte sowie -pflichten bleiben unberührt.
(3) Im gesamten Dienst, insbesondere in den Song-Chats, sind untersagt:
a) Beleidigungen, Bedrohungen, Belästigungen sowie Hassrede;
b) Spam und unaufgeforderte Werbung;
c) rechtswidrige Inhalte jeder Art;
d) die Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere von Urheber- und Leistungsschutzrechten (das unbefugte Teilen geschützter Materialien);
e) unwahre Angaben zur Identität sowie die Vortäuschung einer fremden Identität;
f) diskriminierende, fremdenfeindliche, rassistische, volksverhetzende oder sonst menschenverachtende Inhalte, die Verherrlichung oder Verharmlosung von Extremismus sowie das Verwenden oder Verbreiten verfassungswidriger Kennzeichen, Organisationen oder Ideologien; dies gilt auch für Song-Vorschläge und die dabei verwendeten Interpreten und Titel.
(4) Der Anbieter darf im Rahmen der Moderation Verhaltensstandards aufstellen, die strenger sind als die gesetzlichen Verbote. Maßstab und Rechtsfolgen von Verstößen richten sich nach § 8.
7. Nutzungsrechte an Inhalten, Verantwortlichkeit und Freistellung
(1) Der Nutzer bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten. Er räumt dem Anbieter ein einfaches, auf die Vertragsdauer beschränktes, unentgeltliches Recht ein, die eingestellten Inhalte ausschließlich zu dem Zweck zu speichern, technisch zu vervielfältigen, anzuzeigen und den jeweils berechtigten Nutzern bzw. dem StageLog-Team zugänglich zu machen, soweit dies für den Betrieb und die Erbringung der vertraglich vorgesehenen Funktionen der Plattform erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine kommerzielle Verwertung der Inhalte, ist nicht gestattet.
(2) Mit der Löschung eines Inhalts oder des Nutzerkontos endet das Nutzungsrecht nach Absatz 1; bereits angefertigte technische Sicherungskopien werden im Rahmen der üblichen Lösch- und Sicherungszyklen entfernt.
(3) Der Nutzer ist für die von ihm eingestellten Inhalte allein verantwortlich. Er versichert, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und dass die Inhalte nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verstoßen.
(4) Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer schuldhaften Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer eingestellten Inhalte oder durch eine rechtswidrige Nutzung der Plattform gegen den Anbieter geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Der Anbieter wird den Nutzer über die Inanspruchnahme informieren und ihm, soweit rechtlich möglich, Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
8. Moderation, Begründung, Sperrung und Löschung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, Funktionen einzuschränken sowie Nutzerkonten zu sperren oder zu kündigen, wenn ein objektiver Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen, gegen die Verhaltensregeln (§ 6) oder gegen geltendes Recht vorliegt. Maßgeblich ist ein objektiv feststellbarer Verstoß; die bloße Vermutung eines Verstoßes genügt nicht. Der Anbieter kann auch tätig werden, wenn ihm ein schwerwiegender Verstoß im Zusammenhang mit dem Konzert gemeldet wird; für ein Hausverbot vor Ort ist der Veranstalter zuständig.
(2) Maßnahmen erfolgen sorgfältig, objektiv, verhältnismäßig und unter Wahrung der berechtigten Interessen aller Beteiligten (Art. 14 Abs. 4 DSA). Der Anbieter wählt unter geeigneten Maßnahmen die jeweils mildeste aus, die zur Abstellung des Verstoßes geeignet ist; in Betracht kommen insbesondere Hinweis, Entfernung einzelner Inhalte, befristete Sperrung einzelner Funktionen, befristete Kontosperrung sowie – als äußerste Maßnahme – dauerhafte Kontosperrung und Kündigung.
(3) Verfahren bei Entfernung von Inhalten: Entfernt der Anbieter einen Inhalt oder sperrt er den Zugang dazu, so informiert er den betroffenen Nutzer hierüber zumindest nachträglich, teilt ihm den Grund der Maßnahme mit und räumt ihm die Möglichkeit zur Gegenäußerung ein. Nach Eingang einer Gegenäußerung entscheidet der Anbieter erneut über die Maßnahme.
(4) Verfahren bei Kontosperrung: Beabsichtigt der Anbieter, das Nutzerkonto zu sperren, so informiert er den Nutzer vorab über die beabsichtigte Maßnahme und ihren Grund, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und entscheidet nach Eingang der Stellungnahme erneut über die Maßnahme.
(5) Ausnahmen vom Vorabverfahren: Abweichend von Absatz 4 ist der Anbieter berechtigt, ein Nutzerkonto ohne vorherige Anhörung sofort – auch dauerhaft – zu sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn ein besonders schwerwiegender Fall vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere vor bei
a) offensichtlich rechtswidrigen, insbesondere strafbaren Inhalten;
b) einer akuten Gefährdung anderer Nutzer, Dritter oder der Sicherheit und Integrität der Plattform;
c) schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen trotz vorausgegangener Beanstandung;
d) Angriffen auf die technische Sicherheit der Plattform (§ 11).
Auch in diesen Fällen teilt der Anbieter dem Nutzer den Grund der Maßnahme unverzüglich mit und gibt ihm nachträglich Gelegenheit zur Stellungnahme mit anschließender erneuter Entscheidung.
(6) Begründung (Art. 17 DSA): Bei jeder Beschränkung nach Absatz 1 stellt der Anbieter dem betroffenen Nutzer eine klare und spezifische Begründung zur Verfügung. Diese enthält insbesondere die Art und den Umfang der Maßnahme, die zugrunde liegenden Tatsachen und Umstände, die herangezogene Rechts- oder Vertragsgrundlage sowie einen Hinweis auf die Möglichkeit zur Gegenäußerung und auf bestehende Rechtsbehelfe. Die Begründung erfolgt über die hinterlegte E-Mail-Adresse oder innerhalb der Plattform.
(7) Meldung rechtswidriger Inhalte (Art. 16 DSA): Jede Person kann dem Anbieter über die in § 1 Abs. 2 genannte Kontaktstelle das Vorhandensein von Inhalten melden, die sie für rechtswidrig hält. Die Meldung soll eine hinreichend begründete Erläuterung, die elektronische Fundstelle (z. B. die genaue URL) und – soweit zumutbar – Kontaktdaten enthalten. Der Anbieter bestätigt den Eingang, bearbeitet die Meldung sorgfältig und nicht willkürlich und unterrichtet die meldende Person über seine Entscheidung.
(8) Die Rechte des Anbieters zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung nach § 15 bleiben unberührt.
9. Logistiksystem „StageLog“
(1) Die Nutzung von StageLog zur Koordination eigenen Equipments vor Ort ist freiwillig und für den übrigen Funktionsumfang der Plattform nicht erforderlich.
(2) Für StageLog kann der Nutzer ein Profilbild sowie bis zu drei Fotos seines Equipments nebst Beschreibung hochladen. Der Nutzer versichert, dass er Inhaber der erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber- und gegebenenfalls Persönlichkeitsrechte) an diesen Fotos ist oder über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. § 7 gilt entsprechend.
(3) Am Konzertabend erhält ein Mitglied des StageLog-Teams erst durch das Scannen eines personalisierten QR-Codes des Nutzers Zugriff auf eine temporäre, nicht-öffentliche Detailseite mit Profilbild und Equipment-Fotos. Dieser Zugriff dient ausschließlich der Identifikation und Zuordnung des Equipments und ist auf den hierfür erforderlichen Zeitraum beschränkt.
(4) Digitale Übergabedokumentation (Zwei-Wege-Check-In): Die Abgabe und Abholung des Equipments wird durch ein Mitglied des StageLog-Teams im Verwaltungsbereich initiiert und ist vom Nutzer in der App durch Bestätigung zu quittieren. Die wechselseitige Bestätigung dokumentiert den zwischen Nutzer und StageLog-Team festgestellten Übergabestatus zu Nachweiszwecken. Sie begründet keine über die Dokumentation hinausgehenden Pflichten des Anbieters.
(5) Kein Verwahrungsvertrag: Durch die Bereitstellung und Nutzung von StageLog kommt zwischen dem Nutzer und dem Anbieter kein Verwahrungs-, Lager- oder sonstiger Obhutsvertrag über das Equipment zustande. Die tatsächliche Entgegennahme, Aufbewahrung, Bewachung und Rückgabe des Equipments erfolgt – soweit überhaupt vereinbart – ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Nutzer und den vor Ort tätigen Personen (Veranstalter, StageLog-Team) und außerhalb der Plattform. Der Anbieter stellt insoweit lediglich das digitale Dokumentationswerkzeug bereit.
(6) Der Anbieter ist insbesondere nicht verantwortlich für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Verwechslung von Equipment vor Ort. Dies gilt auch, soweit das digitale System – etwa infolge eines Server- oder Verbindungsausfalls – einen unzutreffenden Übergabestatus anzeigt. Die gesetzliche Haftung des Anbieters nach Maßgabe des § 14, insbesondere für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleibt unberührt.
10. Schutzrechte des Anbieters
(1) Sämtliche Rechte an der Plattform und ihren Bestandteilen, insbesondere am Quellcode, an der Software sowie am Design, am Logo, an den Grafiken und Texten, stehen ausschließlich dem Anbieter zu oder werden von ihm berechtigt genutzt. Der Nutzer erhält ausschließlich das einfache, nicht übertragbare Recht, die Plattform während der Vertragsdauer bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Dem Nutzer ist untersagt, die Plattform oder Teile von ihr außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, nachzubilden oder zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere §§ 69d, 69e UrhG) dies gestatten.
11. Verbotene Handlungen und Systemintegrität
(1) Dem Nutzer ist untersagt:
a) das automatisierte Auslesen von Daten (Scraping) sowie der Einsatz von Bots, soweit nicht ausdrücklich gestattet;
b) das Manipulieren, Fälschen oder unbefugte Erzeugen der von der Plattform generierten QR-Codes;
c) das Umgehen, Außerkraftsetzen oder Überwinden von Sicherheits- oder Zugangsbarrieren der Plattform oder ihrer Schnittstellen;
d) Handlungen, die geeignet sind, die Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit oder Integrität der Plattform zu beeinträchtigen;
e) das Manipulieren der Abstimmung (Voting), insbesondere durch Mehrfach- oder Scheinkonten.
(2) Verstöße gegen Absatz 1 berechtigen den Anbieter zu Maßnahmen nach § 8, in den Fällen des Absatzes 1 Buchstaben b und c regelmäßig auch zu sofortigen Maßnahmen nach § 8 Abs. 5.
12. Werbung, Sponsoring und Partner
(1) Die Plattform ist unentgeltlich. Der Anbieter behält sich vor, innerhalb der Plattform Werbung, Sponsoren-Logos sowie Verlinkungen zu Partnern anzuzeigen, auch wenn dies bei Vertragsschluss noch nicht der Fall ist. Ein Anspruch des Nutzers auf eine werbefreie Nutzung besteht nicht.
(2) Werbung wird als solche gekennzeichnet, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine inhaltliche Einflussnahme von Werbe- oder Sponsoringpartnern auf Moderationsentscheidungen nach § 8 findet nicht statt.
13. Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform, schuldet diese als unentgeltlicher Dienst jedoch nicht. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Service Level) wird nicht zugesichert.
(2) Die Verfügbarkeit kann insbesondere durch Wartung, Weiterentwicklung, technische Störungen, Maßnahmen der Datensicherheit sowie durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Ausfall von Drittdiensten, höhere Gewalt) eingeschränkt sein oder entfallen. Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit an.
(3) Die Haftung für Schäden infolge eingeschränkter Verfügbarkeit richtet sich nach § 14.
14. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
b) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
c) im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei der lediglich einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die einfach fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten. Bei der Bemessung des Haftungsmaßstabs ist zu berücksichtigen, dass der Anbieter die Plattform unentgeltlich bereitstellt (vgl. den Rechtsgedanken der §§ 521, 599 BGB).
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, die Nutzer einstellen, und nicht für das Verhalten von Nutzern untereinander oder gegenüber Dritten. Eine Pflicht zur allgemeinen Überwachung der von Nutzern eingestellten Inhalte besteht nicht (Art. 8 DSA); die gesetzliche Verantwortlichkeit ab Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten bleibt unberührt.
(6) Der Nutzer ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 nur in dem Umfang, der bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Nutzer zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
15. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, insbesondere durch Löschung seines Nutzerkontos.
(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere in den in § 8 Abs. 5 genannten Fällen vor.
(4) Vor einer auf das Verhalten des Nutzers gestützten Kündigung gelten die Verfahrensanforderungen des § 8 entsprechend, soweit nicht ein Fall des § 8 Abs. 5 vorliegt.
(5) Jede Kündigung des Anbieters wird dem Nutzer unter Angabe des Grundes mitgeteilt. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das Nutzerkonto gesperrt und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
16. Änderung der Nutzungsbedingungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, etwa wegen einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Entwicklungen, der Einführung oder Änderung von Funktionen oder zur Schließung nachträglich entstandener Regelungslücken, und der Nutzer hierdurch nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen teilt der Anbieter dem Nutzer in Textform (z. B. per E-Mail) mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden mit. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nur für nicht wesentliche Änderungen; wesentliche Änderungen – insbesondere die Einführung von Entgelten, eine wesentliche Ausweitung der dem Anbieter an Nutzerinhalten eingeräumten Rechte oder eine grundlegende Änderung des Dienstcharakters – bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers. Auf die Bedeutung der Frist, das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
(3) Widerspricht der Nutzer fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag nach § 15 Abs. 3 ordentlich zu kündigen.
17. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Nutzer Verbraucher, so gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Nutzer dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform, soweit in diesen Nutzungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.